Der Vereinsvorstand hat die Aufgabe den Verein gesetzlich zu vertreten und dessen Geschäftsführung zu übernehmen.
Wer kann Vorstand werden?
Grundsätzlich darf jede natürliche Person, welche beschränkt geschäftsfähig ist (7 Jahre), Vorstand eines Vereins werden. Die Satzung kann jedoch ein Mindestalter vorschreiben.
Aufgaben des Vereinsvorstands
Die Geschäftsführungsaufgaben betreffen den internen Bereich des Verein, die Vertretungsmacht wirkt nach außen. In beiden Bereichen gibt es Pflichtaufgaben, die sich aus Gesetz und Rechtsprechung, der Satzung, den steuerlich Vorschriften, sowie der allgemeinen Verkehrsauffassung ergeben. Zu den für ein funktionierendes Vereinsleben nicht weniger wichtigen gehören die freiwillig übernommenen Aufgaben, wie die Durchführung einer gelungenen Mitgliederversammlung oder einer angemessenen Repräsentation des Vereins.
Der Vorstand hat die ihm anvertraute Körperschaft mit der „Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmanns in verantwortlich leitender Position bei selbständiger Wahrnehmung fremder Vermögensinteressen“ zu führen. Die Anforderungen werden dabei nach Art und Umfang des Geschäfts gestaffelt, nicht jedoch nach persönlichen Eigenschaften wie Alter, Unerfahrenheit oder Ausbildung.
Handeln für die Körperschaft
Um als Körperschaft handeln zu können, ist der Verein nach dem BGB verpflichtet bereits in der Gründungsversammlung, sich einen Vorstand zu wählen. Der Vereinsvorstand vertritt den Verein gerichtlich und außergerichtlich nach außen, bei Gerichtsangelegenheiten, bei Geschäften mit Dritten, und nach innen gegenüber Mitarbeitern und Mitgliedern des Vereins. Er ist der gesetzliche Vertreter des Vereins. Die Vertretungsmacht kann in der Satzung beschränkt werden. Wenn nicht anders geregelt, müssen alle Vorstandsmitglieder gemeinsam handeln. Da dies jedoch relativ unpraktikabel ist, schreibt die Satzung meistens eine andere Regelung vor. In der Satzung kann Ihre Vertretungsmacht auch in der Sache rechtswirksam gegenüber Dritten eingeschränkt werden, indem bestimmte Geschäfte überhaupt verboten werden.
Zuordnung zum Verein
Verträge sollten sie nur unterschreiben, wenn durch das beigedruckte Siegel oder durch den Text der Unterschriftszeile deutlich wird, das Ihr Verein der Vertragspartner ist und nicht Sie persönlich.
Der Rechenschaftsbericht des Vorstands richtet sich an die Mitglieder des Vereins.
Er ist jedoch auch wichtig für den Nachweis der Erfüllung satzungmässiger und steuerlicher Verpflichtungen.
Ich empfehle in diesem Zusammenhang die Website Vereinswelt, um sich weiter in die Thematik zu vertiefen.
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