Der Einsatz von Pyrotechnik im LARP ist ein schwierig abzuhandelndes Thematik, welches mit vielen Mythoden und Falschinformationen behaftet ist. Generell gilt es hierbei für den Veranstalter das Sprengstoffgesetz zu beachten. Weitere Vorschriften und Gesetzen, das Waffengesetz oder die Gefahrgutverordnung präzesieren das Thema.
Grundsätzlich unterscheidet man in Deutschland pyrotechnische Gegenstände in Gegenstände für Vergnügungszwecke und solche für technische Zwecke.
Klasse I: Kleinstfeuerwerk, Feuerwerksspielwaren und Scherzartikel. Pyrotechnik dieser Klassifizierung darf ohne zeitliche Beschränkung von Personen im geschäftsfähigen Alter erworben und angewendet werden.
Klasse II: Silvesterfeuerwerk. Pyrotechnik dieser Klassifizierung darf nur vom 28. – 31.12. gekauft und lediglich am 31.12., 01.01. und nach Anmeldung / Genehmigung des Amtes eingesetzt werden.
Die folgenden Klassifikationen von Pyrotechnik im LARP bedürfen einer Sondererlaubnis bzw. eines Befähigungsscheines laut dem Sprengstoffgesetzt. Die eingesetzte Pyrotechnik darf in diesem Fall auch lediglich von dem Scheininhaber erworben und abgebrannt werden.
Klasse III: Gartenfeuerwerk
Klasse IV: Großfeuerwerk
Feuerwerkskörper der Klassen III und IV können nur von Personen mit den oben erwähnten Erlaubnissen erworben und auch nur von diesen abgebrannt werden.
Ausgehend von diesen Grundinformationen kann man als Orga ersteinmal pauschal davon ausgehen, dass auf Veranstaltungen lediglich Pyrotechnik der Klasse 1 eingesetzt werden darf. Für Stufe 2 werden die Hürden der Absicherung (Feuerwehr, Sanitäter, Pyroschein) einfach zu groß als dass sich dies noch auf „KleinCONs“ lohnen würde. Glücklicherweise haben wir in den letzten Jahren eher den Trend in der Spielerschaft zu verzeichnen, dass der Einsatz von Pyro im Larp zurückgeht und auf Mittel wie Licht oder Dampf zurückgegriffen wird.
Ich empfehle in diesem Zusammenhang das LARPWiki, um sich weiter in die Thematik zu vertiefen, sowie unseren zweiten Teil der Beitragsreihe.
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