Pyrotechnik im LARP [2]

Nachdem ich im ersten Teil der Beitragsreihe „Pyrotechnik im LARP“ auf die Typologie eingegangen bin, soll es nun um die Unterscheidungen im Bereich des Bühnenfeuerwerkes, gehen.

  1. Nebel- und Rauchmittel
  2. Leuchtmittel
  3. Funkensprühende Mittel
  4. Nitrocellulose
  5. Blitzeffekt
Explodierende Schubkarre
Bild von Thomas Staub auf Pixabay

„Pyrotechnische Gegenstände der Unterklasse T1 dürfen von Personen über 18 Jahren ohne zeitliche Begrenzung gekauft und von diesen verwendet werden. Pyrotechnische Gegenstände der Unterklasse T2 können nur von Personen mit der Erlaubnis nach §7 oder §27 oder einem Befähigungsschein nach §20 SprengG erworben und von diesen abgebrannt werden.“

Nachdem wir uns nun über die Klassifizierungen klar geworden sind und wissen, dass man lediglich Klasse 1 bzw. T1 ohne Sprengstofftechniker einsetzen kann bleibt die Frage wie mutig die jeweilige Orga das Thema angehen möchte. Kommt jemand auf eurem CON zu Schaden stellt sich die Haftungsfrage, wie bei anderen Schäden auch und wird in aller Regel an der Orga hängen bleiben. Ein Sorgsamer Umgang im Vorfeld, die Entsprechende Belehrung bei der OT Ansprache [Bereich Feuer] und eine Erkundigung im Vorfeld über geeignete Notfallmaßnahmen erscheinen mir aus diesem Grunde für Unabdingbar.

Hinweise

  • Beachtet die gesetzlichen Vorgaben!
  • Lasst keine Pyrotechnik von Spielern zu und wenn doch lasst jeden Artikel euch zeigen!
  • Besorgt euch richtiges Zündequipment. Feuerzeuge führen zu 90% zu Verbrennungen an den Fingern.
  • Nutzt feuerfeste Unterlagen (Bsp. Pyroschalen) um unschöne Brandlöcher im Rasen zu vermeiden.
  • Achtet auf Waldbrandstufe, Bodenbeschaffenheit, Sicherheitsabstände und Wind!
  • Wartet bis sich die Pyrotechnikreste (insbesondere Bengalschlacke) abgekühlt haben!
  • Räumt wieder vollkommen auf!
  • Haltet Branddecken, Sand und Wasser / Feuerlöscher bereit!

Ich empfehle in diesem Zusammenhang das LARPWiki, um sich weiter in die Thematik zu vertiefen.

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