Sobald man sich mit dem Gedanken trägt ein Gewerbe anzumelden, muss man sich auch mit der passenden Rechtsform auseinander setzen. Dies hat bei genauer Betrachtung nämlich gewaltige Auswirkungen die es zu berücksichtigen gilt. Ihr solltet beachten, dass eine entsprechende Rechtsform im Nachhinein nur mit gewissen Aufwand änderbar ist.
Da mein Unternehmen wohl auf absehbare Zeit nur als Nebengewerbe ausgeübt werden soll und der Faktor Unternehmenswachstum so gut wie keine Rolle spielt habe ich mich gegen die Form der Kapitalgesellschaften entschieden und mich lediglich auf den Faktor Kleingewerbe fokusiert. Die Art der Vertriebenen Dienstleistungen und Produkte legt fest, dass diese nahezu vollständig in der Bundesrepublik Deutschland vertrieben wird. Der Faktor Ausland war dementsprechend vernachlässigenbar. Damit wurde sehr schnell klar, dass mein Unternehmen unter dem Einzelunternehmen und Kleingewerbe fallen würde. Die Firma unterliegt somit dem bürgerlichen Gesetzbuch (BGB).
Blieb in den Betrachtungen also noch die Frage um die Steuer. Art und Höhe einer Besteuerung eines Unternehmens hängt weitesgehend von der gewählten Rechtsform ab. Als Kleingewerbetreibender nutze ich die § 19 UStG wonach ich keine Umsatzsteuer berechnen muss. Dies erleichtert meinen organisatorischen Rahmen enorm, bedingt aber einige Punkte, wie etwa den möglichen Gesamtumsatz, die es zu berücksichtigen gilt.
Fassen wir alles einmal zusammen. Die Wahl der Rechtsform ist eine die Grundlage für den Bestand des Unternehmens. Überprüft in regelmäßigen Abständen, ob das rechtliche Kleid des Unternehmens noch passt oder ob es nicht gewechselt werden sollte.
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