Haftung im LARP

Bild von Gerd Altmann auf Pixabay

Eines der unangenehmen Tatsachen im LARP ist nun einmal, dass sich unter den Anwesenden Personen auch jene befinden können, welche es mit rechtlichen Vorgaben des Staates nicht so genau nehmen. Hierbei spielt es eigentlich keine Rolle ob es sich um Diebstahl, Drogenkonsum, Körperverletzung, Nötigung oder Sachbeschädigung handelt. Die Frage, welche sich in einer solchen Situation stellt ist jene wie man im konkreten Fall zu handeln hat, also die Frage um die Haftung im LARP. Generell empfielt es sich wie überall den gesunden Menschenverstand einzuschalten. Außerhalb des LARPs würdet ihr die Polizei informiere, warum also nicht auch auf eurer Veranstaltung? Es mag letztlich nicht immer populär sein die Staatsmacht zu informieren, gerade wenn es sich um „Freunde“ auf einer Veranstaltung handelt. An dieser Stelle muss man jedoch sich selbst fragen ob jene Personen wirklich zu euren Freunden zählen, wenn sie auf eurer Veranstaltung die Anwesenden in Gefahr (was rechtliche, rinanzielle und gesundheitliche Dinge betrifft) bringen.Fakt ist jedoch, dass ihr als Veranstalter verpflichtet seid solche Dinge zu melden (wie im Übrigen jeder andere Staatsbürger auch!).

 Bei den unterschiedlichen Staftatmöglichkeiten sind einige Dinge zu beachten, welche wir euch auf den Weg geben möchten!

–          Der Nachweis eines Diebstahls ist schwer zu führen und es ist recht schwer für den Laien zu entscheiden wann ein dringender Tatverdacht besteht, welcher das „Festsetzen“ des Diebes begründet.

–          Einmal davon abgesehen, dass ich der Meinung bin, dass Drogen auf LARP nichts zu suchen haben, ist es nun einmal so, dass der Drogenkonsum in dem angemieteten Gebiet der Orga, sowie in Anwesenheit von anderen nicht nur eine Unverschämtheit darstellt, sondern auch nicht tolleriert werden kann. Es gibt durchaus Personengruppen (wie etwa Polizisten oder Beamten), welche solche Dinge auch in ihrer Freizeit nicht tollerieren dürfen und einen Haufen Ärger bekommen, so sie diese nicht zur Anzeige bringen.

–          Kommt ein Teilnehmer auf CON zu Schaden, so gilt es zu aller erst die Gefahrenquelle auszuschalten und eine Versorgung des Geschädigten einzuleiten. Erst wenn dies alles geschehen ist, kann man sich daran machen die Umstände zu erruieren. Sollte es sich um eine unabsichtliche Verletzung handeln, lässt sich hierbei recht leicht eine Klärung zu erziehlen. Bei einer absichtlich herbei geführten Verletzung tritt die Frage von Haftung und Schmerzensgeld auf, welche sowohl Geld-, manchmal sogar Haftstrafen nach sich ziehen.

–          Beschädigt ein Spieler etwas auf dem CON was nicht sein Eigentum ist, so ist derselbe verpflichtet diesen Schaden zu bezahlen. Sollte er sich jedoch weigern ist unter gewissen Umständen auch der Rechtsweg nicht ausgeschlossen, welcher natürlich einen faden Beigeschmack seitens dieses Spielers nach sich zieht. In diesem Zusammenhang ist es auch sinnvoll auf den Segen einer privaten Haftpflichtversicherung eines jeden CONteilnehmers anzumahnen.

Glücklicherweise zeigt sich die LARPgemeinde in aller Regel sehr darauf bedacht, ein gemeinsames Miteinander zu erziehlen, so dass es zu solch angesprochenen Straftaten nur in sehr seltenen Fällen kommt. Selbst in 20 Jahren LARPerfahrung, kam ich erst dreimal mit soetwas in Berührung.

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