Organe eines Vereins

Die Organe eines Vereins wirken auf den ersten Blick etwas verwirrend. Dementsprechend hier einmal eine kurze Zusammenfassung die einen ersten Einstieg in das Thema Vereinsrecht bieten soll.

Mitgliederversammlung

Gründung eines Vereines
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Das höchste Organ des Vereins ist die Mitgliederversammlung. Von den Teilnehmern wird verlangt, dass sie Mitglied des Vereins sind und sich damit zu den satzungsmäßigen Aufgaben und Zielen des Vereins bekennen. Die Aufgabe der Mitgliederversammlung ist sowohl Beschlüsse zu fassen als auch Kontrollpflichten wahrzunehmen. Eine Erweiterung der Aufgaben kann in der Vereinssatzung aufgeführt werden.

Vorstand

Neben einem überdurchschnittlichen Interesse für die Vereinsarbeit sollten Mitgliedern Qualitäten in der Menschenführung und spezielles fachliches Wissen für das übernommene Ressort (Finanzen, Öffentlichkeitsarbeit) vorhanden. Der Vorstand vertritt quasi den Verein nach außen und übernimmt die in der Satzung zusätzlich aufgeführten Aufgaben.

Kassenprüfer

Die Kassenprüfer (nach dem Gesetz nicht zwingend vorgeschrieben) sind ebenfalls der Mitgliederversammlung verantwortlich und nicht etwa dem Vorstand. Sie sind kein Organ des Vereins. Je nach Umfang der satzungsmäßigen Anforderungen (fortlaufende Prüfung bzw. nur Prüfung des Jahresabschlusses wird Ihre Anzahl nicht höher als 4 sein, üblich sind 2 Personen.

Soweit erst einmal zu dem Thema „Organe des Vereins“.

 

Ich empfehle in diesem Zusammenhang die Website Vereinswelt, um sich weiter in die Thematik zu vertiefen.

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