Versicherungen für LARP – Veranstaltungsteilnehmer

Bild von Gerd Altmann auf Pixabay

In unserem heutigen Beitrag wollen wir uns einmal die Frage der notwendigen Versicherung in dem Sektor des LARP genauer anschauen.

Zum ersten sei hierbei die sogenannte Haftplichtversicherung ernannt, welche jeder Teilnehmer einer LARP-Veranstaltung haben sollte. Diese zahlt, wenn ein Schaden eigenverschuldet verursacht wurde. Hierbei ist es erst einmal egal ob es sich hierbei um eine Gewandung, eine Fensterscheibe oder eine abgefackelte Burg handelt. Wie bei anderen Verträgen auch wird die Versicherungsanstalt den sogenannten Vorsatz prüfen und danach entscheiden. In Bezug auf die Haftpflichtversicherung sei zudem die Frage der Deckungssumme und eventuelle Ausschlussklauseln im Kleingedruckten genannt, welche eventuell Problematisch werden können.

Für Veranstalter, dies sei an diesem Punkt einmal erwähnt, gibt es übrigens eine sogenannte Veranstalterhaftpflicht. Diese deckt den durch die an bei der Organisation verantwortlichen Personen gemachten Schäden ab. Wichtig hierbei, die Personen müssen im Vorfeld in der Regel konkret benannt werden!

Zum zweiten möchte ich an dieser Stelle auf die Rechtsschutzversicherung eingehen. Laut deutscher Rechtsstaatlichkeit ist es ja so, dass der Verlierer eines Rechtsstreits die Kosten bezahlt. Einmal davon abgesehen, dass man ja auch selbst im Unrecht sein könnte, fallen dennoch vorher teilweise erhebliche Kosten, wie etwa der Rechtsanwalt, an, welche vorgestreckt werden müssen. Generell ist diese Versicherung nicht unbedingt pflicht, wenn man sie jedoch auch in anderem Bereichen seines Lebens hat, sollte man prüfen ob sie nicht auch auf dem Privatsektor helfen kann.

Zum dritten ist die Unfallversicherung zu nennen. Diese Versicherung zahlt, wenn man selbst einen dauerhaften Schaden erlitten hat (z.B. gelähmtes Körperglied, abgehackter Finger ect.). Die Versicherung erweist sich insbesondere im Falle einer erwebsuntüchtigung als eine gute Absicherung.

Für Tierbesitzer sei auch noch eine vierte Versicherung genannt, die Tier-Haftpflichtversichung. So man sein Tier auf CONs mitnehmen möchte, sollte man sich für den Fall absichern, dass das Tier Schäden verursacht. Katzen sind bereits pauschal mit der normalen Haftpflichtversicherung abgedeckt, Hunde jedoch nicht.

In Bezug kleinerer Schäden rate ich persönlich zum Maßhalten seine private Versicherunge in Anspruch zu nehmen. Neben den vielen Grauzonen, welche den Versicherer vom Zahlen abhalten können, stellt sich die Frage inwieweit man der Versicherung ein außerordentliches Kündigungsrecht einräumen will (welches sie nach Schadensregulierung hat).

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