Wenn man einige Zeit LARP – Veranstaltungen organisiert, kommt man nicht umhin auch Erfahrungen mit den Menschen von der Presse zu machen.
Hierbei ergeben sich manigfaltige Fallstricke, welchen es aus dem Weg zu gehen gilt. All den Gedanken voran gestellt sei angemerkt, dass es keine Standartvorgehensweise im Umgang mit diesen Medienvertretern gibt, egal ob man jetzt einen Pressereporter, einen Fernsehmenschen oder eine Person vom Radio vor sich hat.
Der Kontakt zu den Medienvertretern baut sich in der Regel über zwei Möglichkeiten auf: Zum Ersten währe da der Wunsch des Verastalters (also Euch) einen Artikel in der Presse veröffentlicht zu sehen. Die Zweite währe derselbe Wunsch seitens eines Mediums. Ab diesem Moment gilt es nun also zu entscheiden in welchem Maße man mit der Presse zusammenarbeiten möchte. Einige Entscheidungshilfen seien hier nun aufgezählt.
- Eigenwerbung
- Werbung für LARP als Hobby
- Verhinderung eines schlecht recherchierten Artikels.
Rechtlicher Hintergrund
Um böse Überraschungen zu vermeiden schauen wir uns doch als nächstes eure vom Gesetzgeber eingeräumten Rechte an: Zum Ersten möchte ich hierbei das sogenannte Presserecht anführen. Hierbei ist zu beachten, dass Presserecht in Länderhand liegt. Hierbei räumt der Gesetzgeber nicht nur die Pflicht zur sorgfältigen Recherche eines Artikels ein, sondern auch das Recht auf eine Gegendarstellung, welche zudem im gleichen Teil und mit gleicher Schrift wie der beanstandete Artikel erscheinen muss. Diese Ausführungen werden ebenfalls im Staatsvertrag über den Mediendienst bestätigt. Diese allgemeinen „Gesetzeswerke“ werden ergänzt durch das Urhergesetz, wenn es um das Recht auf das Bild mit Personen geht. Hierbei ist zu beachten, dass in jedem Fall die Erlaubnis des Fotagrafen vorliegen muss. Neben diesen zugegebener Maßen sehr theoretisch anmutenden Rechtsansätzen hat natürlich jede Orga die Möglichkeit von seinem sogenannten „Hausrecht“ gebrauch zu machen. Hierbei sollte man beachten, dass man dies nicht automatisch dasselbige bestizt, jedoch durchaus vom Besitzer / Leiter der angemieteten Einrichtung die Erlaubnis holen kann, unberechtigt anwesende Leute von der Veranstaltung zu entfernen. Sollte der Medienvertreter, wie jede andere Person auch, nach einer solchen Aufforderung nicht gehen, so begeht er einen Hausfriedensbruch. Die meisten Reporter sind jedoch ganz normale Menschen, welche durchaus den Hinweis auf die private Natur einer Veranstaltung verstehen.
Ein guter Reporter wird versuchen telefonisch oder per Email mit Euch Kontakt aufzunehmen und nicht einfach bei einer eurer Veranstaltungen unangemeldet auftauchen. Er wird sich Notizen zu seinem Interview machen. Sobald sich ein Reporter bei euch angemeldet hat, solltet ihr prüfen ob dieser wirklich für den angegebenen Sender arbeitet oder ein sogenannter Freier Reporter ist. In diesem Falle haben die Reporter vor ihre Arbeit Sendern / Zeitungen anzubieten. Jene Redaktionen, welche schließlich den Zuschlag bekommen haben danach das Recht ihre gekauften Berichte zu kürzen bzw. umzustellen. An dieser Stelle hätte man nur noch über das Gericht (einstweilige Verfügung) die Veröffentlichung zu verhindern. Zudem sollte eine vertragliche Zusicherung über den Ausschluss einer nachträglichen Verwendung der Bilder abgeschlossen werden. Bitte beachtet dass ihr nach der derzeitigen Rechtslage kein Gegenleserecht besitzt. So ihr also vor der Veröffentlichung des Artikels noch einen Blick in den Report werfen möchtet, lasst euch ein solches Gegenleserecht schriftlich einräumen. Hierzu macht einfach einen Exklusivvertrag mit dem Journalisten, der ein Kontroll- und Sichtrecht beinhaltet, sowie das OK des Veranstalters zwingend zur Veröffentlichung beinhaltet. Generell kann ich euch nur empfehlen in der Vereinbarung ebenfalls die Genehmigung fest zu schrieben, den Artikel auf eurer Website abzulegen (damit ihr auch direkt etwas davon habt).
Tja soweit zu den allgemeinen Dingen. Wie ihr letztlich das Gespräch lenkt, wieviel obacht ihr auf eure Antworten legt und inwieweit der Reporter bereit ist auf eure Bedürfnisse einzugehen, wird von Mensch zu Mensch anders sein.
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