Was sind die Rechte einer Orga? Dieser Frage soll mein heutiger Beitrag einmal nachgehen.
Haftungsfragen
Der Verein tritt bei der Veranstaltung als Veranstalter auf und beauftragt die Organisatoren mit der Ausrichtung der Veranstaltung. Bei Haftungsfragen in der Zeit der Durchführung schreitet somit der Verein ein.
Der Verein im Rücken
Die Organisatoren können im Zuge von Verhandlungen stets mit dem Verein als Veranstalter argumentieren und so leichter mit Institutionen, wie Ämtern oder anderen Vereinen in Kontakt treten.
Homepage
Der Verein bietet allen Organisatoren eine Homepage als Ankündigungsplattform an. Für jede Orga wird Raum geschaffen, um sich und ihr Projekt online vorzustellen. Zudem werden die Veranstaltungen auf der Homepage werbewirksam angekündigt. Eine Anmeldung und Verwaltung von Teilnehmern über ein Online-Shopangebot ist ebenfalls möglich.
Fundus
Den Organisatoren steht ein Fundus zu Abschreibungskosten zur Verfügung. Zudem besteht die Möglichkeit größere Leihmengen pauschal günstig zu mieten. Weiterhin können Organisatoren mit Wünschen zur Anschaffung von Großgegenständen an den Verein herantreten. Diese werden gegebenenfalls bei verfügbaren finanziellen Mitteln und einem nachhaltigen Nutzen für den Verein erworben. Die Organisatoren bezahlen dann nur vergleichsweise geringe Abschreibungskosten für die Verwendung der Großgegenstände auf ihrer Veranstaltung.
Community
Der Verein bietet E-Mail-Verteiler und ein Forum. Damit steht die Orga mit der Vereinsgemeinschaft in engem Kontakt. Die Suche nach Hilfe für Veranstaltungen sollte sich damit einfacher gestalten. In den Reihen der Mitglieder agieren bereits heute sehr erfahrene Organisatoren von vereinsspezifischen Veranstaltungen, die jedem mit Rat und Tat zur Seite stehen können.
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