Fundgegenständen

Bild von Sarah Lötscher auf Pixabay

Bei nahezu jeder CON Veranstaltung bleibt dem Veranstalter ein Korb voller verlorener / vergessener Fundgegenstände zurück. Die Frage nach dem korrekten Umgang mit diesen Gegenständen schwebt dabei stets im Raum. Sollte man diese nach einer angemessenen Wartezeit verkaufen, sie in den eigenen Fundus übernehmen oder vielleicht im Spiel wieder ausgeben? Doch wie sieht wiederum die rechtliche Seite dieser Geschichte aus?

Generell ist man verpflichtet die Sachen aufzubewahren, wenn einem daraus keine unverhältnismäßigen Kosten entstehen. Siehe hierzu die allgemeinen Regeln im Fundbüro.

Der Zweite Punkt der zu beachten ist, ist die Pflicht dem Eigentümer (so denn bekannt) über den verbleib seines Eigentums zu informieren. Sollte dies nicht möglich sein, so bietet sich das örtliche Fundbüro bzw. die Polizei an. Diese Verpflichtung erlischt, wenn der Wert des Verlorenen Gegenstandes unter 10 Euro liegt. Wenn 6 Monate vergangen sind und keiner sich gemeldet hat, geht das gefundene fremde Eigentum in den Besitz des Finders ein (natürlich nur bei Anzeige bei Polizei / Fundbüro).

Kommen wir nun von der theoretischen zur praktischen Umsetzung:

Generell sollte man die Fundgegenstände tatsächlich 6 Monate lang aufbewahren. Es empfiehlt sich in diesem Zusammenhang auch nicht nur auf Nachfragen der CONTeilnehmer zu warten, sondern vielmehr eine Auflistung vielleicht sogar mit Photos auf der eigenen Homepage zu veröffentlichen.

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