Wenn man sich als Veranstalter mit dem Gedanken trägt einen CON organisieren zu wollen, so sollte man sich bereits im Vorfeld darüber im klaren sein, wer muss vor einem CON benachrichtigt werden, um unnötigen Ärger zu vermeiden.
Förster
In den letzten Jahren kam es leider immer wieder zu diversen Missverständnissen zwischen Jagderlaubnisbesitzern / Förstern und LARPern.Generell sollte man dem zuständigen Förster, in einigen Fällen auch den Waldpächter informieren, um Gefahren wie etwa Treibjagden auf spielwütige SCs zu vermeiden. Für die notwendige Abklärung ist es unteranderem durch aus ein Unterschied ob es sich um staatlichen Forst (hier erreicht man viel einfacher eine Spielerlaubnis) oder um Privatwald handelt. Orgas kann ich in diesem Zusammenhang nur anraten sich rechtzeitig bei dem Platzvermieter zu informieren, welche teilweise sich auch bereit erklären die Information an die entsprechende Stelle weiterzuleiten (Wenn es dann auch noch so im Vertrag steht, wandert der schwarze Peter weiter!)
Öffentliche Stellen wie Feuerwehr, Ordnungsamt und Polizei
Generell sollte man dafür Sorge tragen, dass die öffentlichen Ämter zumindest rudimentär über die geplante Veranstaltung informiert sind. Nichts kommt schlechter als eine von panischen Wanderern gerufene Polizeistreife, welche sich einmal erkundigen wird, warum ein paar Verrückte sich im Wald mit „richtigen“ Schwertern schlachten.
Erstversorgung / Sanitäter / Krankenhaus
Im Rahmen der CONorganisation empfiehlt sich nicht nur die entsprechende Notfallnummer und ein Unfallbuch (um auch nach 4 Monaten den Fall noch nachvollziehen zu können), sondern auch eine Anfahrtsbeschreibung (am besten mit Karte) für das nächstliegende Krankenhaus. Wenn irgendwie möglich sorgt zudem dazu, dass sich Sanis auf dem CON befinden, um die Thematik Ersthilfe sachgerecht abzudecken.
Zur weiteren Beschäftigung mit der Thematik Eventmanagement rate ich zu dem Buch von Melanie von Graeve: Events professionell managen.
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