Einladung über die eigene Homepage

Bild von Gerd Altmann auf Pixabay

Am heutigen Tag wollen wir einmal die Möglichkeit Einladungen über die eigene Homepage zu publizieren etwas genauer beleuchten.

Wie immer im Leben erweist es sich als Zweckdienlich mehrere Dinge miteinander zu kombinieren. So informiert man letztlich unbekannte Teilnehmer über die LARP Kalender, kündigt sein Vorhaben und die Eckdaten in speziellen Foren an und formuliert auf seiner eigenen Homepage umfangreiche Erläuterungen zu dem CON. Per Email / Chat / Discord werden die Stammspieler informiert. Wichtig ist hierbei den schmalen Grad zwischen voller Information und Aufdringlichkeit zu. Diese Informationskanäle werden miteinander verknüpft, ebenso im Optimum der Online-Shop über welchem der Ticketverkauf ablaufen soll.

Wichtig im Umgang von Homepage und Co ist die Einhaltung der DSGVO, um abmahnwütige Mitbewerber und Anwälte in Zaum zu halten.

Zur Absicherung des Veranstalters findet man in besagten Medien noch die AGB und bei einer Zulassung von Kindern und Jugendlichen (im Falle der Abwesenheit der Eltern) die Vollmacht zur Übernahme der Aufsichtspflicht. In diesem Falle kommt eine Aufsichtspflichtübertragung zum Tragen, welche schriftlich festgehalten werden muss. Die Aufsichtsperson haftet dann für den Zeitraum der Veranstaltung in vollem Umfang für die minderjährige Person. Hierbei ist auch die Formulierung in den AGBs.

 

 

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