• Der Teilnehmer ist sich der Natur der Veranstaltung und insbesondere der daraus folgenden Risiken (z.B. Nachtwanderungen, Geländewanderungen, Kämpfe mit Polsterwaffen u.ä.) bewusst.
  • Der Teilnehmer verpflichtet sich, sich selbständig über die geltenden Sicherheitsbestimmungen zu informieren und seine Ausrüstung einer Sicherheitsüberprüfung des Veranstalters zu unterziehen. Als ungeeignet eingestufte Ausrüstung, insbesondere Waffen, darf nicht verwendet werden und muss vom Gelände entfernt werden.
  • Der Teilnehmer verpflichtet sich, gefährliche Situationen für sich, andere Teilnehmer und die Umgebung nach Kräften zu vermeiden. Insbesondere zählt dazu das Klettern an Steilhängen und Mauern, das Entfachen von offenem Feuer außerhalb der dafür vorgesehenen Feuerstätten, die Verwendung von nicht zugelassenen oder nicht überprüften Waffen oder sonstiger Ausrüstung sowie übermäßiger Alkoholkonsum.
  • Jeder Spieler nimmt auf eigene Gefahr und Haftung an diesem Spiel teil und ist im Einzelfall selbst für die Konsequenzen seines Handelns verantwortlich. Jeder Spieler haftet für die von ihm verursachten Schäden an Person und Sache selbst und trägt die dadurch entstehenden Kosten in voller Höhe selbst.
  • Bei allen ausgeübten Kämpfen mit den Spielwaffen sind Treffer am Kopf, Hals und Weichteilen sowie das Stechen verboten. An unübersichtlichen oder gefahrenträchtigen Stellen wie z. B. Treppen, Felsvorsprüngen, Abhängen oder bei nächtlichen Streifzügen sind Kämpfe grundsätzlich zu vermeiden und jeder Spieler verpflichtet sich bei seinen Handlungen zur Umsicht.
  • Jegliche Art von waffenlosem Kampf sowie das Führen von echten Waffen ist untersagt. Vorsätzliche Körperverletzung führt zum Ausschluss von der Veranstaltung und wird im Rahmen der Rechtsbestimmungen der Bundesrepublik Deutschland zur Anzeige gebracht.
  • Für sämtliche Spielwaffen gelten folgende Bestimmungen: Die zum Einsatz kommenden Spielwaffen dürfen beim Schlag auf erlaubte Körperzonen und unter sachgemäßem Einsatz keine Verletzungen verursachen. Spielwaffen, die als Fernwaffen genutzt werden, sind mit besonderer Vorsicht zu handhaben. Bemerkt ein Spieler im Laufe des Spiels, dass durch Beschädigung seine eigene Spielwaffe oder die eines anderen Spielers nicht mehr den Sicherheitsanforderungen entspricht, so darf diese Waffe auch im Zweifel nicht mehr eingesetzt werden.
  • Besondere Vorsicht ist auch im Umgang mit offenem Feuer und Licht (Fackeln, Lagerfeuer usw.), mit Chemikalien sowie mit pyrotechnischen Effekten geboten. Diese müssen von der Spielleitung genehmigt werden, die deren Verwendung jederzeit untersagen kann. Feuerwerkseffekte und offenes Feuer dürfen nicht an besonders gefährdeten Orten, wie Scheunen oder im Wald, verwendet werden.
  • Stoffe, die konsumiert werden (Tränke, Pulver etc.) dürfen auch in größeren Mengen keine gesundheitlichen Schäden verursachen. Spielkomponenten wie Pulver, Farbe, Duftstoffe u.ä. dürfen bei der äußeren Anwendung auf einem Mitspieler nicht ätzend wirken, müssen leicht auswaschbar und entfernbar sein. Bei Anwendung von Tränken auf Mitspieler ist der Spieler verpflichtet, vorher auf Allergien zu prüfen.
  • Spielunterbrechungen aus Sicherheitsgründen können von jedem Mitspieler mit dem Ruf „Spielstopp“ angekündigt werden und müssen unbedingt befolgt werden. Ein Stopp tritt automatisch bei der Verletzung eines Spielers ein. Eine Spielunterbrechung erfolgt nur aus Sicherheitsgründen, bei Verletzungen oder auf besondere Weisung eines Spielleiters. Ein Stopp wird vorzugsweise durch einen Spielleiter durch den Ruf „Time IN“ aufgehoben. Ist kein Spielleiter vor Ort, dann wird das Signal von demjenigen gegeben, von dem die Spielunterbrechung ausging.
  • Der Teilnehmer unterlässt alles, was zu einer Gefährdung von Mitspielern führen könnte.
  • Den Anweisungen des Veranstalters, seiner Vertreter und Erfüllungsgehilfen ist unbedingt Folge zu leisten. Deren Bestimmungen (z.B. Verbote der Begehung einzelner Bereiche oder Räumlichkeiten) gelten grundsätzlich und ohne Ausnahme. Wenn von der Spielleitung für ein Spiel über diese allgemeinen Sicherheitsbestimmungen hinaus oder davon abweichende Anordnungen getroffen werden, so haben diese Vorrang gegenüber den hier aufgelisteten Bestimmungen.
  • Teilnehmer, die gegen Sicherheitsbestimmungen verstoßen, andere Teilnehmer gefährden oder den Anweisungen des Veranstalters in schwerwiegender Art nicht Folge leisten, können von der Veranstaltung verwiesen werden, ohne dass der Veranstalter eine Pflicht zur Rückerstattung des Teilnehmerbetrages hat.
  • Schadenersatz aus positiver Forderungsverletzung, Verschuldung bei Vertragsschluss und unerlaubte Handlungen sind ausgeschlossen soweit der Veranstalter, seine Vertreter oder Erfüllungsgehilfen nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben.
  • Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sind bei leichter Fahrlässigkeit auf den Ersatz des vorhersehbaren Schadens beschränkt.
  • Alle Rechte an Ton-, Film- und Videoaufnahmen bleiben dem Veranstalter vorbehalten. Das Recht am eigenen Bild bleibt natürlich erhalten. Aufnahmen seitens der Teilnehmer sind nur mit schriftlicher Zustimmung des Veranstalters für private Zwecke zulässig.
  • Jede öffentliche Aufführung, Übertragung oder Wiedergabe von Aufnahmen der Veranstaltung, auch nach Bearbeitung, ist nur mit vorherigem schriftlichen Einverständnis der Veranstalter zulässig.
  • Die Ausübung einer gewerblichen Tätigkeit ist im Rahmen der Veranstaltung nur mit der Zustimmung des Veranstalters in Textform gestattet. Der Gewerbetreibende entbindet den Veranstalter von allen Haftungspflichten, insbesondere in Bezug auf die in den Bereich der Veranstaltung eingebrachten Waren, Wertgegenstände und zur Gewerbedurchführung eingebrachten Werkzeuge.
  • Private Gegenstände, die nicht Teil der Veranstaltung sind, sind als solche gesondert aufzubewahren und zu kennzeichnen. Gegenstände, die das Eigentum anderer Teilnehmer oder des Veranstalters sind, sind spätestens nach Ende der Veranstaltung zurückzugeben oder bei den Veranstaltungsleitern abzugeben. Der Veranstalter übernimmt keinerlei Haftung für Diebstahl.
  • Das Spielareal wird von dem Spieler in seinen ursprünglichen Zustand zurückgelassen.
  • Der Veranstalter behält sich das Recht vor, jeden Teilnehmer jederzeit unter Angabe der Gründe von der Veranstaltung auszuschließen.
  • Etwaige zusätzliche Kosten, die beim Ausschluss von der Veranstaltung entstehen könnten, trägt der betreffende Teilnehmer in voller Höhe selbst.
  • Alle Nebenabreden und Änderungen bedürfen der Textform und müssen von mindestens zwei der Veranstalter abgezeichnet sein.

 

Zusätzliche Geschäftsbestimmungen für die Teilnahme von Minderjährigen

  • Sofern die Erziehungsberechtigten nicht selbst an der Veranstaltung teilnehmen und die Aufsichtspflicht über den / die Minderjährigen ausüben, müssen sie für die Dauer der Veranstaltung sowie für die Dauer der An- und Abreise die Personensorge für den / die Minderjährigen im Sinne von §2 Absatz 2 Nr. 2 Jugendschutzgesetz sicherstellen.
  • Die Erziehungsberechtigten / die Begleitperson (o.ä.) ist allein aufsichtspflichtig für den / die Minderjährigen. Der Veranstalter unterliegt keinerlei Aufsichtspflicht für den Minderjährigen.
  • Eine Begleitperson kann nicht als Unbeteiligter den Minderjährigen begleiten, da dies die Veranstaltung erheblich stören würde. Sie muss daher selbst mitspielen, sich somit auch selbst anmelden und den vollen Veranstaltungspreis bezahlen.
  • Sollte der Minderjährige von der Veranstaltung verwiesen werden, haben die Eltern bzw. die Begleitperson für die Heimreise des / der Minderjährigen zu sorgen. Die Verantwortung für die Durchführung liegt allein bei den genannten Personen, eine Haftung des Veranstalters ist insoweit ausgeschlossen. Eventuell entstehende Mehrkosten sind von den Erziehungsberechtigten zu tragen.
  • Während der Veranstaltung werden auch alkoholische Getränke an die Teilnehmer ausgeschenkt. Es ist Aufgabe der Erziehungsberechtigten / Begleitperson, den Alkoholkonsum des / der Minderjährigen entsprechend zu kontrollieren und im Rahmen ihrer Aufsichtspflicht einen Missbrauch zu verhindern. Den Veranstalter treffen insoweit keinerlei Verantwortung oder Aufsichtspflicht.
  • Der Teilnehmer erklärt sich damit bereit, dass seine Daten erfasst und gespeichert werden. Diese Daten unterliegen dem Datenschutz und werden nicht an Dritte weitergegeben. Eine Veröffentlichung der Daten in einer Teilnehmerliste erfolgt nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Teilnehmers.

Bitte beachten sie auch unsere AGBs.