Heute soll es einmal darum gehen, welche Versicherungsfallstricke überhaupt bei der Organisation einer LARP Veranstaltung vorliegen. Anfangen möchte ich mit der Frage, wo liegt der Unterschied zwischen Erfüllungsgehilfen, Orga und Vertretung eines Vereins, näher beleuchten. Dies ist insbesondere dann interessant, wenn es um Versicherungsfragen geht. In der Regel werden nämlich in LARP-Versicherungen lediglich Orga und eingetragene Erfüllungsgehilfen, sowie deren Taten versichert und nicht die Gesamtveranstaltung. Umso wichtiger ist es darauf zu achten in den AGBs den Passus aufgeführt zu haben, dass Teilnehmer der Veranstaltung eine eigene Haftpflichtversicherung besitzen müssen.
Erfüllungsgehilfen: Alle Mitglieder der Orga, aber auch Hilfskräfte müssen, insbesondere wegen Haftungsfragen, ab dem Zeitpunkt der Vorbereitung und Ausrichtung der Veranstaltung Erfüllungsgehilfen des Vereins / Orga sein.
Orga: Die für die Durchführung verantwortlichen Ausrichter der Veranstaltung.
Vereinsvorteile
Generell ist es möglich über einen Dachverband eine Versicherung abzuschließen und diese dann auf die jeweiligen „Unterorgas“ anzuwenden. Hierzu muss jedoch auch für jede Veranstaltung ein „Vertrag“ mit dem Dachverband vorliegen, in welchem Erfüllungsgehilfen und Orga genau aufgeführt sind. Der Verein erhält für seine erbrachten Dienstleistungen, entsprechend der vorher schriftlich fixierten Absprachen, eine Entlohnung. Die Ausarbeitung weiterer Vorteile ist außerdem möglich. Vorschläge von Organisatoren, wie andere Vorteile aussehen können, nehmen wir gern entgegen und beraten darüber. Mit diesen Grundsätzen steht einer ertragreichen Zusammenarbeit nichts mehr im Wege. Wir wünschen uns mit vielen Orgas eine enge, fruchtbare Kooperation, wollen somit das Rollenspiel in Fülle und Vielfalt fördern.
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