Tiere auf LARPs sind in der Regel ein Problem für den Veranstalter. Selbstverständlich ist es schön, wenn man beispielsweise einem hundebesitzenden Spieler die Teilnahme mit seinem Liebling ermöglichen kann, jedoch gilt es hierbei auch einige Dinge des deutschen Rechts zu beachten, um nicht später als Veranstalter den Schaden davon zu tragen, da dieser für dessen Fehlverhalten haftet.
Was also tun, wenn Tiere auf dem CON mitgebracht werden sollen?
- Weist den Halter des Tieres darauf hin, eine Haftpflichtversicherung für das Tier nachzuweisen! Sollte diese nicht vorhanden sein, muss das Tier leider zu Hause bleiben.
- Achtet auf der Veranstaltung darauf grob fahrlässiges Verhalten in Bezug auf das Tier zu unterbinden. So hat beispielsweise ein Hund direkt im Schlachtengetümmel nichts zu suchen, unangeleint schon gar nicht, da er beispielsweise den Wunsch verspüren könnte sein Herrchen zu beschützen.
- Sorgt dafür, dass Hinterlassenschaften des Tieres von seinem Besitzer entfernt werden. Niemand tritt gern in einen Hundehaufen.
- Klärt vorher ab, ob sich Tier – Phobiker unter den Veranstaltungsteilnehmern befinden!
Tiere kennen nicht die von Menschen aufgestellten Regeln. Lasst uns also, so sie schon auf einer Veranstaltung erscheinen, dafür Sorge tragen, den Haltern die Haftungsfrage zu erleichtern!
Ich empfehle in diesem Zusammenhang das LARPWiki, um sich weiter in die Thematik zu vertiefen.
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